Neuzulassung ohne Vorversicherung:
Sie lassen einen neuen oder gebrauchten Wohnwagen zum ersten Mal auf Ihren Namen zu und haben bisher noch keinen Wohnwagen versichert gehabt.
Fahrzeugwechsel:
Ihr bisheriger Wohnwagen wird verkauft und durch einen neuen Wohnwagen ersetzt.
Versichererwechsel – gleiches Fahrzeug:
Sie sind mit diesem Wohnwagen momentan bei uns oder anderweitig versichert und möchten den Versicherer wechseln. Der Wechsel kann zur nächsten Hauptfälligkeit erfolgen, sofern Sie den bisherigen Vertrag mit Monatsfrist ordnungsgemäß zum Ablauf kündigen. Bitte beachten Sie, dass bei Wohnwagen von vielen Versicherern ein unterjähriger Ablauf angesetzt wird.
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Gesellschaft Vorversicherung* |
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