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Für die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde benötigen Sie:

  • den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • den Nachweis der letzten HU
  • Vollmacht (wenn Sie z. B. für Ihren Ehepartner ein Fahrzeug anmelden)
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (kurz: >> eVB-Nummer)

Die eVB-Nummer erhalten Sie von uns zusammen mit dem Angebot zugesandt.

Sofern Sie einen abweichenden Halter hinterlegen möchten, bitten wir um Mitteilung des Namens, der Anschrift und des Bezugs zu Ihnen (z. B. Ehefrau, Kind, Elternteil etc.).

EVB-Nummer ist die Abkürzung für „elektronische Versicherungsbestätigungsnummer“, die wir Ihnen ausstellen und zusammen mit unserem Angebot zusenden. Diese Nummer besteht immer aus einem siebenstelligen Code aus Zahlen und Buchstaben.

Mit diesem Code kann die Zulassungsstelle in ihrer Datenbank Ihre Daten abrufen und hat sofort die Bestätigung vorliegen, dass Ihr Versicherer Ihnen für das neu zuzulassende Fahrzeug den notwendigen Haftpflichtversicherungsschutz bietet.

Ohne den Nachweis dieser Pflichtversicherung kann in Deutschland kein KFZ zugelassen werden.

Die von uns ausgestellten eVB-Nummern sind immer mindestens ein halbes Jahr lang gültig.

Wir können Ihnen hierfür eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die entsprechenden >> Erläuterungen.

Grundsätzlich benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (Dauer: 5 Tage) immer nur dann, wenn Sie das Fahrzeug vorab nicht bereits endgültig zulassen können und der Verkäufer Sie nicht mit seinen eigenen Schildern überführen lässt.

Bitte beachten Sie zu den notwendigen Voraussetzungen für die endgültige Zulassung eines Fahrzeugs diese >> Erläuterungen. Sofern Sie den Fahrzeugbrief vorab noch nicht erhalten, lässt sich das Fahrzeug nicht endgültig anmelden, da dieses Dokument zwingend für die Neuzulassung benötigt wird.

Sofern Sie eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen benötigen, teilen Sie uns dies bitte per Mail unter info@reisemobilversicherung.de oder telefonisch unter 0911 / 5 80 70 40 mit. Wir senden Ihnen die eVB-Nummer dann kurzfristig zu.

Sofern Ihr Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen ist und Sie zur Hauptfälligkeit lediglich Ihren Versicherungsanbieter wechseln möchten, müssen Sie nicht extra bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.

Der neue Versicherer informiert automatisch die Zulassungsstelle und tauscht für Sie die dort hinterlegte eVB-Nummer aus.

Wir können Ihnen leider keine KFZ-Versicherungen für Wechselkennzeichen anbieten.