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Die KFZ-Haftpflichtversicherung leistet für Schäden, die Sie einem Dritten zufügen. Dabei sind sowohl Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio. € pauschal (bei Personenschäden max. 15 Mio. € je geschädigte Person) abgedeckt.

Selbstverständlich bieten wir auch Versicherungsschutz für Mietwagen im Ausland (die sog. „Mallorca-Police“) im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen. Eine bestehende KFZ-Versicherung für das Mietfahrzeug ist aber natürlich vorleistungspflichtig.

Die KFZ-Teilkaskoversicherung leistet für fest definierte Schadenereignisse:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneelawinen, Murgang
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung (keine Folgeschäden)
  • Schäden durch Tierbiss (Folgeschäden bis 3.000 €)
  • Kosten für den Schlösseraustausch nach Einbruchdiebstahl bis 1.000 €

Hinweis: Ein über die Teilkaskoversicherung regulierter Schadenfall führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts.

Die KFZ-Vollkaskoversicherung leistet für die folgenden Ereignisse:

  • Unfall des Fahrzeugs
  • Mut- oder böswillige Handlungen durch Dritte (Vandalismusschäden)
  • Fährrisiko (auch die sog. „Große Havarie“)
  • Mitversicherung der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls

Hinweis: in unserem Rahmenkonzept für Wohnmobile ist immer eine Vollkaskoversicherung enthalten. Eine Versicherung ohne Vollkaskodeckung lässt sich über diesen Tarif nicht beantragen.

Mitversichert sind fest im Fahrzeug eingebaute und fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile bzw. Fahrzeugzubehör. Dies betrifft also auch die Innenausstattung – ein verschraubter Fernseher erfüllt z. B. die Definition von „fest verbunden“ und ist daher über die Kasko mitversichert. Anbauten außerhalb des Fahrzeugs, z. B. die Solaranlage oder die Satellitenschüssel, die jeweils fest auf dem Dach installiert sind, umfasst diese Definition ebenfalls.

Auch Sonnensegel, Markisen oder Vorzelte sind mitversichert, wenn Sie fest mit dem Wohnmobil verbunden sind. Als fest mit dem Wohnmobil verbunden gilt auch das Einhängen dieser Gegenstände in eine Kederschiene.

Hinweis: lose Gegenstände im Fahrzeug sind somit nicht Teil der Kaskoversicherung. Um diese Gegenstände (im Prinzip der „normale Hausrat“, den Sie auf einer Reise mit sich führen) abzusichern, ist eine separate >> Inhaltsversicherung notwendig. Die Inhaltsversicherung ist insbesondere auch für die Absicherung von Fahrrädern relevant, da diese zwar oftmals während der Fahrt am Heckträger „festgemacht“ werden, jedoch nicht zum über die Kaskoversicherung abgedeckten Fahrzeugzubehör zählen.

Der Basis-Schutzbrief ist in unserem Spezialkonzept für Wohnmobile immer beitragsfrei enthalten.

Der Versicherer leistet über den Schutzbrief Hilfe bei Panne, Unfall, Krankheit, Verletzung oder Tod bei einer Reise mit dem Wohnmobil. Die maximale Reisedauer ist auf sechs Monate festgelegt. Dabei gelten für die drei wichtigsten Leistungen folgende Leistungsgrenzen:

  • Pannenhilfe: bis 130 € bzw. 300 € (abhängig vom Anbieter)
  • Abschleppen: bis 180 € bzw. 150 € (abhängig vom Anbieter)
  • Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland: bis 2.500 €

Diese drei Positionen können durch den Abschluss des >> ACCURA XXL-Schutzbriefs  auf deutlich höhere Grenzen erweitert werden.

Ihr Vorteil bei CA Camping Assekuranz: es gelten keine Höhen-, Längen- oder Gewichtsbeschränkungen.

Der ACCURA XXL-Schutzbrief ist für 99 € jährlich erhältlich und erweitert die Leistungen des Basis-Schutzbriefs um die folgenden drei Positionen:

  • Pannenhilfe: um weitere 1.000 €
  • Abschleppen: um weitere 2.000 €
  • Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland: unbegrenzt
  • Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall: unbegrenzt

Ihr Vorteil bei CA Camping Assekuranz: auch hier gelten keine Höhen-, Längen- oder Gewichtsbeschränkungen.

>> Detaillierte Informationen

>> Schutzbriefbedingungen

Über Ihre Kaskoversicherung sind grundsätzlich nur fest mit dem Fahrzeug verbaute Teile abgesichert. Bei herkömmlichen Pkws stellt diese Regelung meistens kein Problem dar, da eher selten größere Mengen an Gegenständen mitgeführt werden. Ganz im Gegensatz zu Wohnmobilen – hier sieht die Situation anders aus. Mit einem Wohnmobil sind Sie oft länger (möglicherweise auch im Ausland) unterwegs und führen entsprechend wertvolle „lose“ Hausratgegenstände im Fahrzeug mit, die so aber nicht gegen die möglichen Gefahren abgesichert sind.

Auch die meisten Hausratversicherungen bieten keinen passenden Schutz für diese Gegenstände innerhalb von Kraftfahrzeugen. Hier kommt dann die Inhaltsversicherung ins Spiel. Diese Versicherung schließt die Deckungslücke für Ihre im Wohnmobil mitgeführten Gegenstände und bietet Ihnen den benötigten Versicherungsschutz.

Wir empfehlen Ihnen hierfür unsere speziell für Wohnmobilfahrer konzipierte Inhaltsversicherung mit einer pauschalen Versicherungssumme in Höhe von 15.000 € ohne Selbstbeteiligung für einen Jahresbeitrag in Höhe von 99 € an. Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr – auch außerhalb von Campingplätzen – im kompletten Geltungsbereich (Geografisches Europa, Geltungsbereich der EU, Marokko, Tunesien und der asiatische Teil der Türkei).

Hinweis: Andere Varianten, Summenerhöhungen oder Summenreduzierungen sind leider nicht möglich.

>> Leistungsübersicht

>> Bedingungen

Kurz und knapp gesagt: um sich wehren zu können, wenn Ihnen ein Unrecht geschieht. Ohne Rechtsschutzversicherung schreckt man aufgrund der möglichen Kosten und ungewissem Ausgang der Gerichtsverhandlung häufig davor zurück, den Rechtsweg zu beschreiten.

Verkehrsunfälle passieren regelmäßig. Häufig können Sie nicht unbedingt etwas dafür – aber ebenso häufig ist die Schuldfrage strittig und es gibt möglicherweise keinen Zeugen, der Ihre Sicht der Dinge bestätigen kann. Hier greift dann Ihre Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, damit Sie sich im Fall der Fälle gerichtlich wehren können, ohne die möglicherweise bei einem verlorenen Prozess zu tragenden Kosten immer im Hinterkopf zu haben.

Unsere >> Spezial-Rechtsschutzversicherung für Wohnmobilfahrer kostet Sie bei unbegrenzter Deckungssumme nur 54 € im Jahr. Über diesen Vertrag ist allerdings nur das jeweilige Wohnmobil separat versichert. Alle anderen Fahrzeuge sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.