fbpx

Zum Angebot

Der Versicherer (Risikoträger) in unserem exklusiv über >> CA Camping Assekuranz GmbH erhältlichen Spezialkonzepts für Wohnmobile ist die HDI Versicherung AG.

Ihre Betreuung während der Vertragslaufzeit erfolgt immer durch die CA Camping Assekuranz. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner und helfen Ihnen immer weiter, auch falls mal Probleme auftreten sollten. Der HDI übernimmt lediglich die Policierung, die Schadenabwicklung und das Prämieninkasso.

Bitte klicken Sie im Text Ihrer Angebotsmail auf den Link „Angebot erneut laden“ um das Angebot erneut aufzurufen. Alternativ können Sie auch über unseren >> Onlinerechner Ihre Angebotsnummer eingeben und die Angebotsdaten erneut aufrufen und nach Belieben abändern.

Sie erhalten einen weiteren 10%igen Nachlass auf Ihre Wohnmobilversicherung, wenn Sie auch noch einen Pkw über uns beim HDI versichern. Dies gilt nicht für LKWs. Der Pkw kann dann ebenfalls über den günstigen Kombitarif versichert werden und erhält entsprechende Sondernachlässe, die wir Ihnen im Angebot gleich einpreisen.

Lassen Sie sich auch für Ihren Pkw ein Angebot rechnen:

Hinweis: der Kombinachlass kann unabhängig von der Anzahl der im Kombitarif versicherten Pkws nur einmal für das Wohnmobil angerechnet werden.

Bitte beachten Sie auch, dass wir andere Fahrzeuge wie z. B. >> Lkws, >> Motorräder und >> Roller zwar versichern können, hierfür allerdings keinen Kombirabatt gewähren.

Sobald Sie in unserer Wohnmobilversicherung die SF-Klasse 20 erreicht haben, wird bereits der niedrigste >>Beitragssatz zugrunde gelegt. Alle über die SF 20 hinausgehenden schadenfreien Jahre bringen Ihnen also keinen weiteren preislichen Vorteil, da sich der Beitragssatz nicht mehr verändert.

Wir weisen aus diesem Grund immer nur die SF-Klasse 20 in allen Vertragsdokumenten und Unterlagen aus. Ihre tatsächlich vorhandenen schadenfreien Jahre werden aber intern beim Versicherer in vollem Umfang hinterlegt, weitergeführt und auch an nachfolgende Versicherer weiterbestätigt. Ihnen gehen bei uns keine schadenfreien Jahre verloren.

Der >> wohnmobilclub.de ist eine Abteilung der vvddw GmbH (Kooperationspartner der CA Camping Assekuranz).

Die Teilnehmerschaft ist Voraussetzung dafür, dass Sie auf Ihre Wohnmobilversicherung den Teilnehmernachlass in Höhe von 10 % des Gesamtjahresbeitrags eingeräumt bekommen.

Der jährliche Teilnehmerbeitrag beträgt 18 €. Da sich die 10%ige Ersparnis bei der Wohnmobilversicherung in allen Fällen auf einen deutlich höheren Betrag beläuft, haben Sie durch diese Teilnehmerschaft immer einen Preisvorteil.

Ich bin noch nicht Mitglied im wohnmobilclub.de. Wie kann ich die Mitgliedschaft beantragen?

Sie können die Aufnahme ganz einfach über eine zusätzliche Option zum Anhaken in unserem >> Onlineantrag beantragen.

Wir kümmern uns dann um alles Weitere und berechnen den 10%igen Nachlass in Ihrer Wohnmobilversicherung sofort mit ein. Sie müssen uns keine Mitgliedsbestätigung des wohnmobilclub.de / VvwV e. V. vorlegen!

Hinweis: die Zahlung des Mitgliedsbeitrags muss zwingend per Lastschrift erfolgen. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich.

Zum Vertragsabschluss

Schritt 1:

Sie erhalten von uns ein Angebot mit allen relevanten Unterlagen zugesandt.

Da es sich um einen Versichererwechsel (d.h. das Fahrzeug ist bereits auf Sie zugelassen und Sie wechseln nur den Anbieter) handelt, benötigen Sie keine neue eVB-Nummer. Der neue Versicherer tauscht die eVB-Nummer ab Vertragsbeginn automatisch bei der Zulassungsstelle für Sie aus.

Schritt 2:

Sie stellen bei uns einen >> Antrag auf KFZ-Versicherung für Ihr Wohnmobil. Im Anschluss daran prüfen wir Ihren Antrag und bestätigen Ihnen kurzfristig den Eingang oder setzen uns mit Ihnen in Verbindung, falls noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Schritt 3:

Wir bestätigen Ihnen die Deckung und geben den Antrag zur Policierung an den Versicherer weiter.

Die Erstellung der Police wird vermutlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Im Regelfall dauert dies zwischen vier und sechs Wochen – gegen Ende des Jahres können sich diese Zeiten aber natürlich verlängern, da zum 01.01. naturgemäß immer besonders viele Anträge innerhalb kurzer Zeit gestellt werden.

Ja. Die von Ihnen im Antragsprozess erteilte Zustimmung ersetzt die echte Unterschrift und wird von uns gleichermaßen anerkannt.

Sofern Ihr Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen ist und Sie zur Hauptfälligkeit lediglich Ihren Versicherungsanbieter wechseln möchten, müssen Sie nicht extra bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.

Der neue Versicherer informiert automatisch die Zulassungsstelle und tauscht für Sie die dort hinterlegte eVB-Nummer aus.

Grundsätzlich gilt in der KFZ-Versicherung eine Kündigungsfrist von einem Monat zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Da in vielen Verträgen die Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres ist, ergibt sich daraus der 30.11. als spätestmöglicher Kündigungstermin.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Kündigung spätestens zu diesem Tag beim Versicherer vorliegen muss – die rechtzeitige Absendung reicht nicht aus.

Sofern Sie diese Kündigungsfrist verpasst haben, ist dennoch noch nicht alles verloren. Hat Ihr Versicherer die Beiträge erhöht? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Erhalt der Rechnung. Da viele Versicherer die Rechnung erst relativ spät im November versenden, kann somit auch nach dem 30.11. noch eine Möglichkeit bestehen, den Vertrag rechtswirksam aufgrund der Beitragserhöhung zu kündigen.

Hinweis: prüfen Sie unbedingt die Hauptfälligkeit (Ablauf) in Ihrem aktuellen Versicherungsschein. Einige Versicherer gehen mittlerweile dazu über, unterjährige Hauptfälligkeiten zu vereinbaren, sodass die Kündigungstermine sich entsprechend verschieben und Sie erst im Laufe des nächsten Jahres wechseln können.

Wir können aus rechtlichen Gründen leider keine Kündigungen für Sie vornehmen. Ihr aktueller Versicherer würde diese Kündigung zurückweisen.

Um Ihnen die Kündigung Ihres Vorvertrags zu erleichtern, stellen wir Ihnen allerdings einen passenden >> Kündigungsvordruck zur Verfügung.