fbpx

Schritt 1:

Sie erhalten von uns ein Angebot mit allen relevanten Unterlagen zugesandt.

Handelt es sich um eine Neuzulassung oder einen Fahrzeugwechsel senden wir Ihnen auch gleich eine eVB-Nummer für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle mit.

Handelt es sich um einen Versichererwechsel (d.h. das Fahrzeug ist bereits auf Sie zugelassen und Sie wechseln nur den Anbieter) benötigen Sie keine neue eVB-Nummer. Der neue Versicherer tauscht die eVB-Nummer ab Vertragsbeginn automatisch bei der Zulassungsstelle für Sie aus.

Schritt 2:

Sie stellen bei uns einen Antrag auf KFZ-Versicherung für Ihr Wohnmobil. Den Link zum Antrag finden Sie im Text der Ihnen zugesandten Angebotsmail. Im Anschluss daran prüfen wir Ihren Antrag und bestätigen Ihnen kurzfristig den Eingang oder setzen uns mit Ihnen in Verbindung, falls noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Wichtig bei Neuzulassung oder Fahrzeugwechsel:

Vorläufige Deckung für den Vollkaskoschutz besteht ab Zulassung für zwei Wochen auf Basis des von uns erhaltenen Angebots. Diese vorläufige Deckung läuft automatisch nach diesen zwei Wochen aus. Bitte stellen Sie daher nach erfolgter Zulassung innerhalb von zwei Wochen den Antrag bei uns, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Schritt 3:

Wir bestätigen Ihnen die Deckung und geben den Antrag zur Policierung an den Versicherer weiter.

Die Erstellung der Police wird vermutlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Im Regelfall dauert dies zwischen vier und sechs Wochen – gegen Ende des Jahres können sich diese Zeiten aber natürlich verlängern, da zum 01.01. naturgemäß immer besonders viele Anträge innerhalb kurzer Zeit gestellt werden.

Wenn Sie unseren Online-Antrag nutzen, benötigen wir keine weiteren Unterlagen von Ihnen, da hier bereits alle notwendigen Daten abgefragt werden.

Ja. Die von Ihnen im Antragsprozess erteilte Zustimmung ersetzt die echte Unterschrift und wird von uns gleichermaßen anerkannt.

Nein. Bei einem Fahrzeugwechsel ist keine gesonderte Kündigung des Vorvertrags notwendig, da die Zulassungsstelle automatisch die Abmeldung des Fahrzeugs an Ihren aktuellen Versicherer meldet.

Es kann allerdings den Abrechnungsprozess des bisherigen Vertrags beschleunigen, wenn Sie den Versicherer umgehend über den Verkauf informieren.

Nein. Wir übermitteln zum Versicherungsbeginn automatisch eine neue elektronische Versicherungsbestätigung an die Zulassungsbehörde. Sie müssen dort also nicht vorstellig werden.

Wir können aus rechtlichen Gründen leider keine Kündigungen für Sie vornehmen. Ihr aktueller Versicherer würde diese Kündigung zurückweisen.

Um Ihnen die Kündigung Ihres Vorvertrags zu erleichtern, stellen wir Ihnen allerdings einen passenden >> Kündigungsvordruck zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt in der KFZ-Versicherung eine Kündigungsfrist von einem Monat zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Da in vielen Verträgen die Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres ist, ergibt sich daraus der 30.11. als spätestmöglicher Kündigungstermin.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Kündigung spätestens zu diesem Tag beim Versicherer vorliegen muss – die rechtzeitige Absendung reicht nicht aus.

Sofern Sie diese Kündigungsfrist verpasst haben, ist dennoch noch nicht alles verloren. Hat Ihr Versicherer die Beiträge erhöht? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab Erhalt der Rechnung. Da viele Versicherer die Rechnung erst relativ spät im November versenden, kann somit auch nach dem 30.11. noch eine Möglichkeit bestehen, den Vertrag rechtswirksam aufgrund der Beitragserhöhung zu kündigen.

Hinweis: prüfen Sie unbedingt die Hauptfälligkeit (Ablauf) in Ihrem aktuellen Versicherungsschein. Einige Versicherer gehen mittlerweile dazu über, unterjährige Hauptfälligkeiten zu vereinbaren, sodass die Kündigungstermine sich entsprechend verschieben und Sie erst im Laufe des nächsten Jahres wechseln können.

Sie können unsere >> Inhaltsversicherung und die >> Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch ohne separate Wohnmobilversicherung bei uns abschließen. Auch der >> ACCURA XXL-Schutzbrief lässt sich einzeln ohne bestehende Wohnmobilversicherung über CA Camping Assekuranz abschließen – bitte beachten Sie aber, dass die Kosten für den Schutzbrief in dieser Konstellation höher liegen.

Das Leistungspaket >> Wohnmobil Premium wird in der regulären KFZ-Versicherung eingeschlossen und kann daher nicht einzeln beantragt werden.