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Bitte klicken Sie im Text Ihrer Angebotsmail auf den Link „Angebot erneut laden“ um das Angebot erneut aufzurufen. Alternativ können Sie auch über unseren >> Onlinerechner Ihre Angebotsnummer eingeben und die Angebotsdaten erneut aufrufen und nach Belieben abändern.

Hinweis: in unserem Spezialkonzept für Wohnwagen gilt eine Mindestberechnungsgrundlage von 25.000 € als Listenneupreis. Es gibt daher beitragstechnisch keinen Unterschied von einem Wohnwagen mit 15.000 € Listenneupreis zu einem Wohnwagen mit 25.000 € Listenneupreis.

Der Versicherer (Risikoträger) in unserem exklusiv über >> CA Camping Assekuranz GmbH erhältlichen Spezialkonzepts für Wohnwagen ist die HDI Versicherung AG.

Ihre Betreuung während der Vertragslaufzeit erfolgt immer durch die CA Camping Assekuranz. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner und helfen Ihnen immer weiter, auch falls mal Probleme auftreten sollten. Der HDI übernimmt lediglich die Policierung, die Schadenabwicklung und das Prämieninkasso.

Ein Saisonkennzeichen ist bei Wohnwagen generell nicht möglich. Es wird immer die volle Jahresprämie berechnet.

Hinweis: bei einer vorübergehenden Stilllegung rechnet der Versicherer den Vertrag ab und erstellt einen Aufhebungsnachtrag. Es besteht keine Ruheversicherung für den Wohnwagen. Ab dem Datum der Abmeldung erlischt der Versicherungsschutz somit vollständig.

Der >> wohnmobilclub.de ist eine Abteilung der vvddw GmbH (Kooperationspartner der CA Camping Assekuranz) und ist ein Campingclub.

Die Club-Mitgliedschaft ist Voraussetzung dafür, dass Sie auf Ihre Wohnwagenversicherung den Clubnachlass in Höhe von 10 % des Gesamtjahresbeitrags eingeräumt bekommen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18 €. Da sich die 10%ige Ersparnis bei der Wohnwagenversicherung in allen Fällen auf einen deutlich höheren Betrag beläuft, haben Sie durch diese Mitgliedschaft immer einen Preisvorteil.

Weitere Leistungen (wie zum Beispiel ein Clubmagazin oder Ähnliches), Vorteile oder Verpflichtungen haben Sie durch die Clubmitgliedschaft nicht. Es handelt sich hierbei um eine passive Mitgliedschaft, das heißt Sie haben keine Verpflichtungen außer der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Sie werden auch niemals Werbemails oder Ähnliches erhalten.

Ich bin noch nicht Mitglied im wohnmobilclub.de. Wie kann ich die Mitgliedschaft beantragen?

Sie können die Aufnahme ganz einfach über eine zusätzliche Option zum Anhaken in unserem
>> Onlineantrag beantragen. Alternativ können Sie uns auch den >> Aufnahmeantrag, ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Wohnwagenversicherungsantrag zusenden. Dies können Sie gerne auch per Mail (an info@reisemobilversicherung.de) oder Fax (an 0911-5 80 70 88) tun.

Wir kümmern uns dann um alles Weitere und berechnen den 10%igen Nachlass in Ihrer Wohnwagenversicherung sofort mit ein. Sie müssen uns keine Mitgliedsbestätigung des wohnmobilclub.de / vvddw GmbH vorlegen!

Hinweis: die Zahlung des Mitgliedsbeitrags muss zwingend per Lastschrift erfolgen. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich.

In unserem Spezialkonzept für Wohnwagen findet die Berücksichtigung von Tarifgruppen keine Anwendung.

Ihr Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz für Wohnwagen gilt in ganz Europa und dem Geltungsbereich der EU. In Russland besteht Versicherungsschutz nur im europäischen Teil.

Zum Nachweis der KFZ-Pflichtversicherung im Ausland erhalten Sie vom Versicherer zusammen mit der Police eine Internationale Versicherungskarte (IVK – ehemalige grüne Karte, wird seit 01.01.2021 nur noch in weiß ausgestellt) zugesandt.

Hinweis: eine Erweiterung der versicherten Länder ist in unserem Spezialkonzept leider generell nicht möglich.

Am einfachsten ermitteln Sie diese Angaben durch einen Anruf beim Wohnwagenhersteller. Dieser kann unter der Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) das Modell zuordnen und hat intern den Grundpreis und die Dachart vermerkt. Somit erhalten Sie eine erste Orientierungshilfe und müssen nur noch grob die eingebaute Sonderausstattung einrechnen.

Als weitere Alternative bietet sich häufig auch eine Rückfrage bei Ihrem Händler oder beim Vorbesitzer des Fahrzeugs an.

Hinweis zum Listenneupreis: der angegebene Listenneupreis muss nicht auf den Euro genau stimmen. Sie müssen uns auch keine Auflistung der verbauten Sonderausstattung liefern.

Wichtig: wir können niemals den Zeitwert des Fahrzeugs versichern. Versichern Sie nur den Zeitwert eines Wohnwagens (z. B. 15.000 €) und der eigentliche Listenneupreis liegt bei z. B. 30.000 €, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung im gleichen Verhältnis kürzen. Das bedeutet in diesem Beispiel eine Kürzung der Schadensumme um 50 %.

Über unser Sonderkonzept für Wohnwagen lassen sich leider nur Wohnanhänger bis zu einem maximalen Alter von 25 Jahren versichern. Wenn Ihr Wohnwagen erst während der Vertragslaufzeit das Alter von 25 Jahren überschreitet, ist dies aber kein Problem. Relevant ist für uns nur das Fahrzeugalter bei Antragsstellung.

Sie möchten einen älteren Wohnwagen versichern?

Wir haben für Wohnwagen, die älter als 25 Jahre sind, leider keine Tarife vorliegen. Wir können Ihnen daher kein Angebot für solche Wohnanhänger unterbreiten.

Nein. Aktuell haben wir leider keine Möglichkeit, vermietete Wohnwagen zu versichern.

Hinweis: sofern Sie den Wohnanhänger nur unentgeltlich „verleihen“, ist das unproblematisch. Nur die Vermietung (unabhängig davon ob privat oder gewerbsmäßig) gegen Entgelt ist nicht versichert.