Versicherungsbeginn bei Neuzulassungen (=Fahrzeug wird erstmalig auf Sie zugelassen) ist immer der Tag der Zulassung.
Versicherungsbeginn bei reinen Versichererwechseln (= gleiches Fahrzeug ist schon länger auf Sie zugelassen und derzeit bei einer anderen Gesellschaft versichert) ist die Hauptfälligkeit des Vorvertrags.
Fahrzeug ist zugelassen
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