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Bei Fahrzeugneuzulassungen (= der zu versichernde Wohnwagen war noch nicht auf Sie zugelassen und versichert:

Immer der Tag der Zulassung!

 

Bei Versichererwechseln (= der gleiche Wohnwagen ist schon länger auf Sie zugelassen und bei anderen Gesellschaft versichert:

Der Tag der Hauptfälligkeit!

Dies ist in vielen Fällen der 01.01. eines Jahres. Aber Achtung: viele Versicherer setzen bei Wohnwagen auch eine unterjährige Hauptfälligkeit fest.

Bitte prüfen Sie daher bei Versichererwechsel vor Antragsstellung unbedingt das Ablaufdatum auf Ihrem bisherigen Versicherungsschein.

Information zum Versicherungsbeginn