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Fahrzeugwechsel – Übernahme der bisherigen SF-Klasse:
Ihr bisheriges Fahrzeug wird abgemeldet oder verkauft und durch einen neuen PKW ersetzt. Von Ihrem vorherigen Fahrzeug werden die schadenfreien Jahre auf den neuen PKW übertragen.

Versichererwechsel – gleiches Fahrzeug:
Sie sind mit Ihrem PKW momentan anderweitig versichert und möchten zu uns wechseln? Die schadenfreien Jahre können Sie aus ihrem jetzigen Vertrag übernehmen. Bitte beachten Sie bei einem Versichererwechsel Ihren Vertrag fristgemäß zu kündigen. Eine Abmeldung aufgrund einer Stilllegung (z. B. über Winter) ist kein Aufhebungsgrund für die Vorversicherung. Es muss eine schriftliche Kündigung zum Ablauf erfolgen.

Zweitwagenregelung – kein Vorvertrag vorhanden:
Sie haben keine Schadenfreiheits-Klassen (SF-Klassen) frei die Sie auf den neuen PKW übertragen können, aber einen PKW oder ein Wohnmobil als Erstfahrzeug? Hierfür kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondereinstufung vergeben werden.

Führerscheinregelung – kein Vorvertrag vorhanden:
Sie besitzen seit mindestens 3 Jahren die Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW, haben aber bisher nie einen PKW selbst versichert und keinen freien Schadenfreiheitsrabatt und die Zweitwagenregelung trifft ebenfalls nicht auf Sie zu? Hierfür können wir die SF-Klasse ½ in Haftpflicht und Kasko anbieten.

Grund der KFZ-Anfrage