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Bei Fahrzeugneuzulassungen (= das zu versichernde Fahrzeug war noch nicht auf Sie zugelassen und versichert):
Immer der Tag der Zulassung!

Bei Versichererwechseln (= gleiches Fahrzeug ist schon länger auf Sie zugelassen und bei einer anderen Gesellschaft versichert):
Der Tag der Hauptfälligkeit. Dies ist in vielen Fällen der 01.01. eines Jahres. Aber Achtung: es gibt auch bereits Versicherer, die unterjährige Hauptfälligkeiten vereinbaren.
Bei Saisonkennzeichen ist die Hauptfälligkeit sehr häufig der Saisonbeginn.

Bitte prüfen Sie daher bei Versichererwechsel vor Antragsstellung unbedingt das Ablaufdatum auf Ihrem bisherigen Versicherungsschein.

Informationen zum Versicherungsbeginn