Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich der Listenneuwert im Antrag angegeben werden muss. Eventuell gewährte Rabatte, wie Händlernachlässe oder Händlereinkaufspreise, Vermieter- oder Poolrabatte, Rabatte für Auslaufmodelle oder Tageszulassungen, können bei der Beitragsberechnung leider nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt auch für Jahreswagen oder gebrauchte Wohnmobile.
(Alle Werte werden auf volle 1.000 € gerundet)
Listenneuwert in €