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Privat: Kein Beitragszuschlag bei Nutzung des Fahrzeugs durch den Versicherungsnehmer, dessen Partner und Familienangehörige.

Firmen: kein Beitragszuschlag bei Nutzung des Fahrzeugs durch den Unternehmer/Geschäftsführer/Vorstand, dessen Partner und Familienangehörige.

Bei anderen Nutzern erheben wir einen Zuschlag (5% in der Haftpflicht und 30% in der Vollkasko) und hinterlegen einen beliebigen Nutzerkreis!

Hinweis: unverheiratete Lebensgefährten der Familienangehörigen müssen jeweils in häuslicher Gemeinschaft leben. Häusliche Gemeinschaft liegt vor, wenn derjenige auf der entsprechenden Versicherungsnehmer-Anschrift seinen amtlich gemeldeten Wohnsitz hat. Hierbei ist auch ein amtlich gemeldeter Zweitwohnsitz in Ordnung.
Sofern dies nicht der Fall ist, muss der Punkt „beliebige Nutzer“ angekreuzt werden und es wird der entsprechende Zuschlag berechnet.

Von wem wird das Fahrzeug gefahren?