Reisemobil Online-Versicherungsantrag für die Inhaltsversicherung
Hier können Sie die Reisemobil-Inhaltsversicherung online abschließen. Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder und gehen Sie sorgfältig von Schritt 1 bis zu Schritt 6, um den Antrag abzuschließen.
Alle mit * markierten Felder sind Pflichtfelder und müssen zwingend ausgefüllt werden!
Versicherungsschutz besteht in Europa, den außereuropäischen Ländern der Europäischen Union, Marokko, Tunesien und dem asiatischen Teil der Türkei.
Jahresbeitrag inkl. 16,15 % Versicherungssteuer: 99 €
Die Gesamt-Versicherungssumme beträgt 15.000 € für das persönliche Reisegepäck und Haushaltszubehör. Unter Berücksichtigung dieser Höchstsumme gelten Foto- und Filmapparate sowie nicht fest eingebaute Radio-, Fernsehgeräte, Computer aller Art (inkl. Peripheriegeräten), Funk-, Fax- und Telekommunikationsanlagen, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis 7.500 € (ab 1.8.2018) mitversichert.
Nicht versichert sind: Bargeld, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Wertpapiere, Sparbücher, Dokumente, Urkunden (mit Ausnahme von Reisepass, Personalausweis, Fahrzeugschein und Führerschein), Sammlungen, Schusswaffen, echte Teppiche, Kunstgegenstände, Pelze, Mobiltelefone (Handys einschließlich Smartphones aller Art).
Umfang der Versicherung:
– Brand und Explosion
– Einbruchdiebstahl und Diebstahl des gesamten Fahrzeugs
– Raub oder räuberische Erpressung
– Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
– Unfall des Wohnmobils
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeugs (24 Stunden Deckung) auch außerhalb von Campingplätzen und eingefriedeten Anwesen.
Verhalten im Schadensfall:
Der Versicherungsnehmer hat den Schaden unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Schäden durch Feuer sind unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde zu melden und protokollieren zu lassen.
Versicherungsdauer: Der Vertrag läuft ab Versicherungsbeginn bis zum 30.06. des übernächsten Jahres und verlängert sich automatisch um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Obige Aufzählung ist lediglich als Veranschaulichung zu verstehen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.