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Wohnmobil Premium-Versicherung

Beitrag auf Anfrage, ca 11 % auf den Gesamtjahresbeitrag, kann variieren.

Die Wohnmobil-Premium-Deckung ist eine eigenständige und frei wählbare Zusatzversicherung zu einer bei uns bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.

Umfang der Versicherung

Neupreisentschädigung

Der Versicherer zahlt den Neupreis bei einem Totalschaden oder einem Verlust innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung. Der Versicherer erstattet den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung die erforderlichen Reparaturkosten mindestens 80 % des Neupreises betragen. Als Neufahrzeug gelten auch Fahrzeuge, die für einen Zeitraum von bis zu 5 Tagen auf den Kraftfahrzeughersteller oder -händler zugelassen waren und eine Laufleistung von 500 km nicht übersteigen.

Kaufpreisentschädigung

Bei Wohnmobilen, die als Gebrauchtfahrzeug erworben wurden, zahlt der Versicherer den Kaufpreis, wenn innerhalb von 36 Monaten nach erstmaliger Zulassung auf Sie bzw. den Halter ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt oder die erforderlichen Reparaturkosten bei Beschädigung innerhalb von 36 Monaten nach Erwerb mindestens 80 % des Kaufpreises betragen.
Der Kaufpreis des Wohnmobils ist dem Versicherer durch eine Rechnung über den Fahrzeugkauf nachzuweisen. Die Höchstentschädigung für das beschädigte Fahrzeug ist begrenzt auf 120 % des Wiederbeschaffungswerts zum Zeitpunkt seiner erstmaligen Zulassung auf Sie bzw. den Halter. Der Wiederbeschaffungswert wird von einem beauftragten Kfz-Sachverständigen rechnerisch ermittelt.

Folgeschäden durch Tierbiss und Überspannung

Durch Tierbiss unmittelbar verursachte Folgeschäden am Wohnmobil sind bis 10.000 € pro Schadenfall mitversichert.

Mitversicherung von Eigenschäden

Nur in der Wohnmobil-Premium-Deckung sind über die KFZ-Haftpflichtversicherung Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs an anderen auf Sie zugelassenen Fahrzeugen, an Ihnen gehörenden Gebäuden und an Ihren sonstigen Sachen mitversichert, sofern sich diese nicht im oder am versicherten Fahrzeug befinden. Voraussetzung ist, dass die Verpflichtung zur Leistung auch bei einem Fremdschaden bestehen würde.

Beschädigte Leuchtmittel

Der Versicherer erstattet nach einem Glasbruchschaden zusätzlich die Kosten für beschädigte Leuchtmittel (inklusive Xenonlicht).

Neupreisentschädigung für Audio/Navi

Der Versichererer zahlt bei Zerstörung oder Verlust eines fest im Fahrzeug eingebauten Audio- oder Navigationssystems innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstzulassung des Fahrzeugs den Neupreis des jeweiligen Systems unter Abzug eines vorhandenen Restwerts.

Obige Aufzählung ist lediglich als Veranschaulichung zu verstehen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.

Wohnmobil Premium-Versicherung beantragen:

Sie können die Zusatzversicherung ganz einfach beantragen, indem Sie uns kurz anrufen oder eine kurze E-Mail mit dem Einschlusswunsch an info@reisemobilversicherung.de versenden.