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Für die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde benötigen Sie:

  • den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • den Nachweis der letzten HU
  • Vollmacht (wenn Sie z. B. für Ihren Ehepartner ein Fahrzeug anmelden)
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (kurz: >> eVB-Nummer)

Die eVB-Nummer erhalten Sie von uns zusammen mit dem Angebot zugesandt.

Hinweis: sofern in der eVB-Nummer eine falsche Adresse oder ein falscher Name eingetragen ist, senden Sie uns bitte eine kurze Mail mit dem Änderungswunsch. Viele Zulassungsstellen akzeptieren die eVB-Nummer sonst nicht und Sie können Ihren Wohnwagen nicht anmelden.

Sofern Sie einen abweichenden Halter hinterlegen möchten, bitten wir um Mitteilung des Namens, der Anschrift und des Bezugs zu Ihnen (z. B. Ehefrau, Kind, Elternteil etc.).

EVB-Nummer ist die Abkürzung für „elektronische Versicherungsbestätigungsnummer“, die wir Ihnen ausstellen und zusammen mit unserem Angebot zusenden. Diese Nummer besteht immer aus einem siebenstelligen Code aus Zahlen und Buchstaben.

Mit diesem Code kann die Zulassungsstelle in ihrer Datenbank Ihre Daten abrufen und hat sofort die Bestätigung vorliegen, dass Ihr Versicherer Ihnen für das neu zuzulassende Fahrzeug den notwendigen Haftpflichtversicherungsschutz bietet.

Ohne den Nachweis dieser Pflichtversicherung kann in Deutschland kein KFZ zugelassen werden.

Die von uns ausgestellten eVB-Nummern sind immer ein Jahr lang gültig.

Wir können Ihnen hierfür eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die entsprechenden >> Erläuterungen.

Grundsätzlich benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (Dauer: 5 Tage) immer nur dann, wenn Sie den Wohnwagen vorab nicht bereits endgültig zulassen können und der Verkäufer Sie nicht mit seinen eigenen Schildern überführen lässt.

Bitte beachten Sie zu den notwendigen Voraussetzungen für die endgültige Zulassung eines Fahrzeugs diese >> Erläuterungen. Sofern Sie den Fahrzeugbrief vorab noch nicht erhalten, lässt sich der Wohnwagen nicht endgültig anmelden, da dieses Dokument zwingend für die Neuzulassung benötigt wird.

Hinweis: wenn Sie von uns eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer („eVB-Nummer“) für ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, diese entsprechend verwenden und den Wohnwagen im Anschluss daran nicht bei uns versichern, wird ein pauschaler Beitrag in Höhe von 250 € für die 5 Tage fällig.

Sofern Ihr Wohnwagen bereits auf Sie zugelassen ist und Sie zur Hauptfälligkeit lediglich Ihren Versicherungsanbieter wechseln möchten, müssen Sie nicht extra bei der Zulassungsstelle vorstellig werden.

Der neue Versicherer informiert automatisch die Zulassungsstelle und tauscht die dort hinterlegte eVB-Nummer für Sie aus.

Ein Saisonkennzeichen ist bei Wohnwagen generell nicht möglich. Es wird immer die volle Jahresprämie berechnet.

Hinweis: auch eine vorübergehende Stilllegung hat versicherungstechnisch keine Auswirkung. Der Vertrag läuft in diesem Fall unverändert mit vollem Versicherungsschutz weiter. Sie sparen sich dadurch lediglich die KFZ-Steuer.

Wir können Ihnen leider keine KFZ-Versicherungen für Wechselkennzeichen anbieten.