Versicherungsbeginn bei Neuzulassungen (=Fahrzeug wird erstmalig auf Sie zugelassen) ist immer der Tag der Zulassung.

 

Versicherungsbeginn bei reinen Versichererwechseln (= gleiches Fahrzeug ist schon länger auf Sie zugelassen und derzeit bei einer anderen Gesellschaft versichert) ist die Hauptfälligkeit des Vorvertrags.

bereits auf mich zugelassen