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Bei Saisonkennzeichen wird die Prämie anteilig nach Monaten berechnet. Es erfolgt kein Zuschlag.

Der auszuwählende Saisonzeitraum (Anfang bis Ende) bezieht sich immer auf den zugelassenen Zeitraum.

Versicherungsbeginn bei Versichererwechsel: die Hauptfälligkeit ist bei den meisten Versicherern der Saisonbeginn – bitte prüfen Sie das entsprechende Ablaufdatum vor Antragstellung in Ihrem Versicherungsschein.

Ich beantrage ein Saisonkennzeichen