Bei Saisonkennzeichen wird die Prämie anteilig nach Monaten berechnet. Es erfolgt kein Zuschlag.
Der auszuwählende Saisonzeitraum (Anfang bis Ende) bezieht sich immer auf den zugelassenen Zeitraum.
Versicherungsbeginn bei Versichererwechsel: die Hauptfälligkeit ist bei den meisten Versicherern der Saisonbeginn – bitte prüfen Sie das entsprechende Ablaufdatum vor Antragstellung in Ihrem Versicherungsschein.
Ich beantrage ein Saisonkennzeichen