Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich der Listenneuwert im Antrag angegeben werden muss. Eventuell gewährte Rabatte, wie Händlernachlässe oder Händlereinkaufspreise, Vermieter- oder Poolrabatte, Rabatte für Auslaufmodelle oder Tageszulassungen, können bei der Beitragsberechnung leider nicht berücksichtigt werden.
Diese Regelung gilt auch für Jahreswagen und gebrauchte Wohnwagen.
Hinweis: alle Werte werden auf volle Tausend Euro gerundet.
Listenneuwert in Euro