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Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich der Listenneuwert im Antrag angegeben werden muss. Eventuell gewährte Rabatte, wie Händlernachlässe oder Händlereinkaufspreise, Vermieter- oder Poolrabatte, Rabatte für Auslaufmodelle oder Tageszulassungen, können bei der Beitragsberechnung leider nicht berücksichtigt werden.

Diese Regelung gilt auch für Jahreswagen und gebrauchte Wohnwagen.

Hinweis: alle Werte werden auf volle Tausend Euro gerundet.

Listenneuwert in Euro