Rabattschutz

Der Rabattschutz bewahrt Sie einmal im Kalenderjahr vor einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts nach einem Schadenfall. Ihr Beitragssatz bleibt trotz dieses Schadens unverändert.

Voraussetzung für den Einschluss: Ihr Vertrag ist mindestens in die SF-Klasse 4 in Haftpflicht und Vollkasko eingestuft.

„Mit“ Rabattschutz