Rabattschutz
Der Rabattschutz bewahrt Sie einmal im Kalenderjahr vor einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts nach einem Schadenfall. Ihr Beitragssatz bleibt trotz dieses Schadens unverändert.
Voraussetzung für den Einschluss: Ihr Vertrag ist mindestens in die SF-Klasse 4 in Haftpflicht und Vollkasko eingestuft.
„Mit“ Rabattschutz