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Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich der Listenneuwert (inkl. Zubehör, Einbauten, Sonderausstattung) angegeben werden muss. Eventuell gewährte Rabatte, wie Händlernachlässe oder Händlereinkaufspreise, Vermieter- oder Poolrabatte, Rabatte für Auslaufmodelle oder Tageszulassungen, können bei der Beitragsberechnung leider nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt auch für Jahreswagen oder gebrauchte Wohnmobile. Der Neuwert muss mindestens 40.000 € betragen

Neuwert