Bestand bei Ihrer Vorversicherung keine Vollkaskoversicherung, müssen Sie im entsprechenden Feld nicht die SF-Klasse 0 angeben. Der Schadenfreiheitsrabatt wird in diesem Fall an die SF-Klasse der Haftpflicht angeglichen (also z. B. SF 10 Haftpflicht -> SF 10 Vollkasko). Diese Regelung kommt nicht zum Tragen, wenn sich der Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkasko durch eine Rückstufung nach einem Schadenfall in der SF-Klasse 0 befindet.
SF Klasse Kasko